Abschreibung: Wertminderung von Wirtschaftsgütern aus dem abnutzbaren Anlagevermögen. Erstreckt sich die Nutzung auf mehr als ein Jahr, dann sind die Kosten für die Anschaffung oder die Herstellung auf die übliche Nutzungsdauer zu verteilen.
Als Belegdatum der Abschreibung wird in der Regel der 31.12.XX angegeben.
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