Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen, Getränke und Genußmittel. Nur 70 % der Aufwendungen (Ausnahme siehe unten) dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden. (Vor 2004 80 %)
EINGABE
Wenn Sie eine Bewirtungsrechnung buchen möchten, die zu 100 % abzugsfähig ist, gehen Sie wie folgt vor:
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