Unterfirma anlegen*
Um eine neue Firma anzulegen, klicken Sie auf die Schaltfläche Unterfirma anlegen. Eine Firma kann nicht mehr gelöscht werden.
Unterfirmen haben für die Umsatzsteuer zwingend die gleiche Steuernummer wie die Hauptfirma. Bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Auswertungen für die Hauptfirma werden die Unterfirmen automatisch mit aufgenommen. Unterfirmen können Sie nur nutzen, wenn Sie als natürliche Person mehrere Gewerbe angemeldet haben.
Für Körperschaften oder Personengesellschaften (GmbH, UG, OHG, GbR usw.) sind Unterfirmen nicht geeignet, d.h. Sie benötigen für jede Firma einen eigenen Collmex-Zugang.
Alle Firmen teilen sich bestimmte Objekte, wie z.B. die Produktnummern und -bezeichnungen, Kunden- und Lieferantennummern und -adressen, sowie die Angebots- und Rechnungsnummern.
Mit Ausnahme der Nummernkreise, Produkt-Stammdaten, Kunden- und Lieferanten-Adressen sind die Firmen unabhängig voneinander. Es ist deshalb z.B. nicht möglich, dass alle Firmen auf einen gemeinsamen Warenbestand (Lager) oder ein gemeinsames Bankkonto zugreifen.
ACHTUNG: Lesen Sie unbedingt die Hinweise zur Mandantenfähigkeit von Collmex.
*Nicht in allen Versionen