Abschreibung: Wertminderung von Wirtschaftsgütern aus dem abnutzbaren Anlagevermögen. Erstreckt sich die Nutzung auf mehr als ein Jahr, dann sind die Kosten für die Anschaffung oder die Herstellung auf die übliche Nutzungsdauer zu verteilen.
Bevor Sie die Abschreibung buchen, sind folgende Aktionen erforderlich:
EINGABE
zu Pos. 1: Konto für die Abschreibungen auf Sachanlagen. Hier sind auch andere Konten möglich (Konto suchen -> Kontengruppe Anlagevermögen -> Suchen).
zu Pos. 2: Das Konto muss mit dem Konto der Anlage übereinstimmen. Klicken Sie dazu auf den als Link gekennzeichneten Namen der Anlage.
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