Ausländische Erlösarten

Ausländische Erlösarten sind erforderlich, wenn im EU-Ausland Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

  1. Legen Sie für jedes Land und Steuersatz ein Erlöskonto an (Nummern SKR03/SKR04 z.B. 8001..8099/4001..4099).
  2. Füllen Sie im Konto folgende Felder aus:
    • USt VA Feld Nr: 45
    • USt Feld Nr: 214
    • Automatik-Konto USt: Für Lieferungen 1767/3817, sonstige Leistungen 1768/3818 (SKR03/SKR04)
    • EÜR Feld Nr: 112
  3. Geben Sie unter 'Ausländische Erlösarten' das Länderkürzel und das Erlöskonto des jeweiligen Landes ein und klicken Sie auf 'Speichern'.

Sind die ausländischen Erlösarten eingerichtet, erfolgt die Steuerberechnung automatisch bei der Belegerfassung unter 'Buchen'.

Für den Datev-Export müssen die Erlöskonten beim Steuerberater als Automatik-Konten eingerichtet sein.

Zur Auswertung der Umsatzsteuerschuld für EU-Länder nutzen Sie die Funktion One-Stop-Shop Umsätze. Die Meldung über das BZSt-Online-Portal (BOP) und dort über den One-Stop-Shop (OSS) des Bundeszentralamts für Steuern.

Siehe auch: Konto anlegen