Rücklastschriften

Leider kommt es gelegentlich vor, dass Lastschriften nicht ausgeführt werden, weil z.B. das Konto keine ausreichende Deckung aufweist. In diesem Fall bucht die Bank den Betrag zurück und berechnet in der Regel auch eine Gebühr. Wie Sie mit den Rücklastschriften umgehen, wird in unserem Kontierungslexikon beschrieben.

Siehe auch: Beitragssatz/Produkt, Mitglied: Beiträge

Verwandte Begriffe: Wiederholungsrechnung, Beitragsrechnung, Mitgliedsbeitrag, Rückbuchung, Rücklastschrift, Lastschrift, Bankeinzug
















Abrechnung der Mitgliedsbeiträge

Zur Abrechnung der Mitgliedsbeiträge gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie einen Beitragssatz an, dessen Mengeneinheit eine Zeiteinheit ist (Monat oder Jahr). Wählen Sie als Produktart Mitgliedsbeitrag aus. Damit der Leistungszeitraum automatisch in die Rechnung eingefügt wird, verwenden Sie die Platzhalter <<PeriodeVon>> und <<PeriodeBis>> oder alternativ <<PeriodeJahr>> im Feld Bezeichnung.
  • Hinterlegen Sie den oder die Beiträge unter Mitglied → Beiträge.
  • Den Abrechnungslauf starten Sie unter (Übersicht → Rechnung → Abrechnungslauf).
  • Zum Drucken oder Versenden der Rechnungen starten Sie anschließend die Sammelausgabe (Übersicht → Rechnung → Sammelausgabe).
  • Wenn Sie die Rechnung per Lastschrift einziehen möchten, muss als Zahlungsbedingung beim Mitglied Bankeinzug hinterlegt sein. Den Lastschrifteinzug führen Sie unter Übersicht → Bank → Lastschriften anlegen durch.

Sonderfall unvollständiger Abrechnungszeitraum
Sie berechnen z.B. monatlich 10 €. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Nachhinein am 1.1. jedes Jahres für Januar bis Dezember des Vorjahres.
Der Vertrag ist aber erst im Februar geschlossen worden. Dann ist im ersten Jahr ein Beitrag von 110 € fällig.

Hier gehen Sie wie folgt vor:

  • In das Feld Gültig ab geben Sie das Datum ein, ab dem die Berechnung erfolgen soll.
  • In das Feld Nächste Rechnung geben Sie den 1.1. des Folgejahres ein, wenn die Rechnungsstellung immer an diesem Tag erfolgt.
  • Für das erste (unvollständige) Jahr legen Sie eine Einzelrechnung an. Dort können Sie bei Bedarf die Anzahl der zu berechnenden Monate korrigieren.
  • Im Folgejahr verwenden Sie für die Abrechnung ganz normal den Abrechnungslauf.