Ausländische Erlösarten

Ausländische Erlösarten sind erforderlich, wenn im Ausland Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Dies ist der Fall, wenn

  • ab 1.7.2021 die Lieferungen an Privatpersonen ins EU-Ausland die Schwelle von insgesamt 10.000 Euro jährlich überschreitet oder
  • die Schwelle von 10.000 EUR für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland überschritten wurde oder
  • wenn für Dienstleistungen außerhalb der EU im Empfänger-Land Umsatzsteuer abgeführt werden muss oder
  • wenn Bau/Reinigungs-Dienstleistungen oder andere Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden.

Gehen Sie in diesen Fällen wie folgt vor:

  1. Legen Sie für jedes Land und Steuersatz ein Erlöskonto an (Nummern SKR03/SKR04 z.B. 8001..8099/4001..4099).
  2. Füllen Sie im Konto folgende Felder aus:
    • USt VA Feld Nr: 45
    • USt Feld Nr: 214
    • Automatik-Konto USt: 1767/3817 (SKR03/SKR04) für Lieferungen bzw. 1768/3818 (SKR03/SKR04) für sonstige Leistungen
    • EÜR Feld Nr: 112
    • Steuersatz: Der Steuersatz muss nur für den ermäßigten Satz angegeben werden, wenn es in einem Land mehr als einen ermäßigten Satz gibt.
  3. Geben Sie unter 'Ausländische Erlösarten' die Produktart, das Länderkürzel und das Erlöskonto des jeweiligen Landes ein und klicken Sie auf 'Speichern'.
  4. Für Waren oder Bau/Reinigungs-Dienstleistungen ordnen Sie dem Erlöskonto den Umsatzsteuer-Satz zu, für den das Erlöskonto verwendet werden soll. Wenn auf der Rechnung Ihre Umsatzsteuernummer des Ziel-Landes ausgegeben werden soll, geben Sie Ihre Steuernummer hier ebenfalls ein.
  5. Sofern Sie in dem jeweiligen Land eine eigene Umsatzsteuernummer zugeteilt bekommen haben, geben Sie diese ebenfalls an. Sie wird dann auf der Rechnung ausgegeben.
  6. Wählen Sie in den betroffenen Produkten im Feld 'Produktart' die passende Einstellung.

Danach wird automatisch die ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen in Angeboten, Kundenaufträgen und Rechnungen mit Positionen der jeweiligen Produktart. Die Buchung der Rechnung erfolgt dann auf das jeweilige Erlöskonto.

Hinweis: Ein Kunde ist eine Privatperson, wenn entweder das Kennzeichen 'Privatperson' gesetzt ist oder das Feld 'Firma' leer ist und beim Kunden keine Umsatzsteuernummer hinterlegt ist.

Für den Datev-Export sollten die Erlöskonten beim Steuerberater als Automatik-Konten eingerichtet sein.

Zur Auswertung der Umsatzsteuerschuld für EU-Länder nutzen Sie die Funktion One-Stop-Shop Umsätze. Die Meldung über das BZSt-Online-Portal (BOP) und dort über den One-Stop-Shop (OSS) des Bundeszentralamts für Steuern. Die Buchung der Zahlung der Umsatzsteuerschuld kann direkt auf die eingetragenen USt-Konten erfolgen.

Für Drittländer nutzen Sie zur Auswertung die Funktion 'Salden anzeigen' oder 'Posten anzeigen' für das jeweilige Erlöskonto.

Siehe auch: Konto anlegen, Produkt bearbeiten: Allgemein